Geklaute Bilder...
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Plauderecke
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Anna Witt 


Beiträge: 985
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Beitrag vom: 24.11.2013 - 19:30
Ich habe heute fest gestellt, dass in dem Boulderführer für Franken, den Stefan R. erstellt und unter die Leute gebracht hat, Bilder von mir und einem Freund sind, die Obbi gemacht hat und für die er auch die Erlaubnis bekommen hat, sie bei boulderrausch.de rein zu stellen.
Jetzt meine Frage: Stefan R. hat die Bilder bei Obbi geklaut und ja irgendwie auch bei mir und dem Freund.
Wie ist da die Rechtslage? Er hat die Führer ja nur verteilt und nicht verkauft. Darf er zu diesem Zweck Bilder klauen? Oder kann man ihn da rechtlich belangen?
Wer genau hat das Recht an diesen Bildern, das heisst, wer müsste klagen, Obbi oder ich und der Freund?
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Kalle Demetz 


Beiträge: 3324
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Beitrag vom: 24.11.2013 - 19:49
Mehrere Leute können Bildrechte haben: der Fotograf, die abgebildete Person, Auftraggeber bei kommerziellen Fotografien, Firmen durch Markenrechte, Verlage etc. Wobei das bei einer abgebildeten Person oder Logos immer darauf ankommt, wie dominierend diese abgebildet sind.
Bist Du beispielsweise auf einer Veranstaltung und wirst mit 20 anderen Personen fotografiert. Dann Haben die abgebildeten Personen keine Bildrechte.
Wenn jemand einen ganzen Felsen fotografiert und es hängt jemand in einer Tour, dann hat diese Person auch keine Bildrechte.
Handelt es sich wiederum um eine Nahaufnahme, dann hat die Person natürlich Bildrechte, auch wenn ein paar andere Personen mit drauf sind.
Du siehst, das ist Auslegungssache. Klarer ist es beim Fotografen, da sind die Bildrechte klar.
Wichtig, Du brauchst erst mal ein Beweisexemplar. Danach kannst Du Dir überlegen, wie Du vorgehen möchtest.
1. Du kannst ihm beispielsweise über einem Anwalt eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung schicken. Das ist professionell, aber es hat nur der Anwalt was davon. Sollte er sich weigern, diese Erklärung zu unterschreiben bzw. die Abmahngebühr zu bezahlen, dann bleibe nur der Klageweg.
2. Du kannst ihm auch einen Brief per Einschreiben schicken, dass er Bildrechte verletzt hat. In diesem Schreiben kannst Du ihm einen außergerichtlichen Vergleich vorschlagen, dass er gegen Bezahlung eines Betrags (es sind hier hohe 3-Stellige bzw. kleine 4-Stellige Beträge üblich) von einer Klage absiehst. Sollte er nicht bezahlen, musst Du zum Anwalt und klagen.
3. Du schreibst ihn an, dass das nicht in Ordnung ist und drohst ihm mit einer Klage, sollte er nochmal geklaute Bilder verwenden. Dann solltest Du Dir eine Unterlassungserklärung unterschreiben lassen.
Du musst Dir also erst mal klar werden, welchen Weg Du gehen willst. |
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Thomas Zilch 


Beiträge: 293
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Beitrag vom: 24.11.2013 - 20:20
Jetzt lass doch den Stefan in Ruhe, dachte das hat sich beruhigt...
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Kalle Demetz 


Beiträge: 3324
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Beitrag vom: 24.11.2013 - 20:44
Also nachgehen würde ich dem auf jeden Fall und dem Autor klar machen, dass sowas nicht geht. Ob das nun in Form einer Klage oder Abmahnung sein muss, ist natürlich die Frage.
Stell Dir vor Thomas, Du bastelst in stundenlanger Arbeit das Design für eine Internetseite und ich würde sie einfach kopieren und verwenden. Wär Dir das egal? |
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Anna Witt 


Beiträge: 985
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Beitrag vom: 24.11.2013 - 22:02
Ich kenne diesen Stefan nicht persönlich und lege auch keinen Wert darauf, Menschen, die sich so verhalten, als Kletterpartner zu haben.
Ich habe die Bilder heute zum ersten Mal gesehen und wollte einfach mal wissen, ob er das, was er getan hat, darf.
Auf den Fotos ist jeweils nur ein Kletterer in Grossaufnahme zu sehen. Ich finde es einfach zum Kotzen, wenn Fotos von mir ohne mein Einverständnis missbraucht werden.
Wenn es Unrecht ist, warum soll ich ihn in Ruhe lassen?
Wenn sich bei einem solchen Verhalten nie jemand wehrt, denken manche Menschen, sie dürften alles.
Falls er es jedoch darf, weil er dir Führer nicht verkauft sondern nur weiter gegeben hat, finde ich es immer noch zum Kotzen.
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Thomas Zilch 


Beiträge: 293
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Beitrag vom: 24.11.2013 - 22:05
na ja, er wird wahrscheinlich auch keine wert drauf legen mit dir was zu unternehmen so wie du dich (immer) anhörst  |
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Anna Witt 


Beiträge: 985
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Beitrag vom: 24.11.2013 - 22:12
Immerhin habe ich ihn nicht bestohlen. |
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Thomas Zilch 


Beiträge: 293
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Beitrag vom: 24.11.2013 - 22:12
ja, aber hier sollte man die kirche im dorf lassen...
es handelt sich um kein kommerzielles werk sondern um das werk eine akribischen bouldererfassers.
es handelt sich bei der liste ja nicht ma um ein topo, sondern nur eine auflistung der boulder an einem massiv. bei vielen ist nicht mal ne anfahrtsbeschreibung dabei (!) ist mehr oder weniger nur für fränkische insider.
finde ich schon witzig wie sich die kletterszene immer gegenseitig ans bein pisst, ist auch nicht ander wie im realen leben.
aber kleingeister gibt es halt überall.
du mußt dir vorstellen erwollte seine unterlagen halt mit paar bildern auflockern. das ist alles..er hat sicher nicht damit gerechnet das welche von der ach so tollen klettercommunity so auf ihn losgehen, meine sie müssen sich groß wichtig machen und mit anwalt drohen usw.
das ganze ist doch kalter kaffee, das thema ist schon paar jahre her + jez hat sich das beruhigt.
die sog. szene war deshalb so angepisst, weil halt ihre tollen boulder erfasst wurden, paar leute dadurch mehr in kenntnis gesetzt wurden und vllt ein hansl mehr an den blöcken war.
mir wär das total wurscht ob da ein bild von mir drin ist.
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Anna Witt 


Beiträge: 985
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Beitrag vom: 24.11.2013 - 22:19
Mir geht es nicht darum, dass er einen Boulderführer gemacht hat. Mir geht es darum, ob das, was er gemacht hat erlaubt ist, weil ich eben nicht will, dass er dafür ein Bild von mir verwendet. Wenn es erlaubt ist, ok, dann finde ich es aber trotzdem nicht gut. Wenn nicht, dann lass mal mich entscheiden, was ich damit macht.
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Kalle Demetz 


Beiträge: 3324
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Beitrag vom: 24.11.2013 - 22:27
Ich will hier niemanden anpissen oder so. Klauen ist nicht o.k., und darum geht es. Wofür ist dabei völlig egel.
Es spricht ja nichts dagegen, einen Führer mit Bilder aufzulockern. Aber wie wärs mit fragen? Fragen kostet nichts. |
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