Verbotsschild für private (Outdoor)boulderwand?
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Bernd Nebendahl 
Beiträge: 4
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Beitrag vom: 27.06.2018 - 13:59
Hallo,
seit kurzem bin ich stolzer Besitzer einer eigenen Boulderwand an der Aussenseite meines Hauses. Verschiedene Leute haben mich jetzt angesprochen, wie ich verhindern will, dass sich Fremde verletzen, die die Wand ohne mein Wissen und meine Erlaubnis nutzen. Am Ende könnte mich so ein Depp ja womöglich verklagen (es entpricht eigentlich nicht meinem Rechtsverständnis, dass ich daran Schuld sein soll, wenn jemand ohne Erlaubnis mein Grundstück betritt, meine Kletterwand ungefragt nutzt und dann so blöd ist, sich zu verletzen).
Trotzdem die grundsätzliche Frage: Was würdet ihr machen? Kann es sein, dass ich Vorkehrungen (Verbotsschild, Absperrung, ...) treffen muss, obwohl es sich um mein Privatgrundstück handelt?
Freue mich auf Eure Tipps und Hinweise?
Bernd |
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Sebastian Schröder 
Beiträge: 2
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Beitrag vom: 27.06.2018 - 14:10
In Deuschland weiß man nie, ob einen jemand verklagen würde. Ich denke, wenn Du ein Schild anbringst (Klettern verboten. Eltern haften für Ihre Kinder) bist Du auf der sicheren Seite. |
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David Hahnkamm 
Beiträge: 2
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Beitrag vom: 27.06.2018 - 14:27
Es könnten sich auch Besucher von Dir verletzen. Die wären dann legal auf Deinem Grundstück. |
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Michael Rost 
Beiträge: 5
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Beitrag vom: 27.06.2018 - 14:31
Sollte rechtlich genauso sein, wie bei Baustellen. Dort hängt auch meist ein Schild. |
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Margit Licher 

Beiträge: 21
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Beitrag vom: 27.06.2018 - 15:04
Ich würde auch ein Schild anbringen - sicher ist sicher |
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Florian Nixmann 

Beiträge: 63
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Beitrag vom: 27.06.2018 - 19:29
Guten Abend!
Schild aufhängen ist sicher gut. Am besten am Grundstück "Betreten Verboten" und an der Wand "Klettern verboten"!
Bedenke: Nicht nur deine Wand ist ein Risiko! Wenn ein Depp dein Grundstück betritt und sich irgendwo die Knochen bricht, kann er dich verklagen. Das kann auch ein Einbrecher sein. Dafür hat man eine Haftpflichtversicherung für sein Grundstück - auch wenn das absurd ist. Deine Wand ist natürlich ein Ding, daß sich die Versicherung als Sonderfall ausdenken kann, um nicht zahlen zu müssen. Bei Obstbäumen wird es da wohl eher schwierig.
lg Flori |
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Bernd Nebendahl 
Beiträge: 4
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Beitrag vom: 03.07.2018 - 10:41
Hallo zusammen,
vielen Dank erstma, für die Antworten. Im ungenutzen Zustand wird eine Weichbodenmatte vor der Wand stehen (sieht man so auch öfter in Schulturnhallen). Diese Matte wird mit einem Band gegen Umfallen gesichert. Dadurch kann man die unteren 2m der Wand nicht nutzen. Das Halteband werde ich noch mit einem kleinen Vorhängeschloss abschliessen. Damit sollte klar sein, dass nur der Besitzer des Schlüssels klettern darf. Vielleicht hänge ich an das Band dann auch noch ein Schild.
Bernd
PS Wenn dann ein Unfall passiert, kann ich leicht nachweisen, dass sich jemand unberechtigt Zugang verschafft hat (dann ist nämlich das Band durchgeschnitten oder das Schloss geknackt). |
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Simon Schön 

Beiträge: 8
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Beitrag vom: 03.07.2018 - 11:18
Man stelle sich nur ein Kind vor, das heimlich über den Zaun kraxelt und versucht an der Matte hoch zu klettern und dabei runter fliegt...
Generell und mit vernünftigen Menschenverstand gebe ich Dir Recht. Aber Gerichte ticken da leider auch Mal gegen den vernünftigen Menschenverstand 
Ich würde mich da so gut es geht absichern und ein Schild kostet nicht viel. Man hofft ja, dass es nie soweit kommt, aber wenn doch Probleme entstehen, dann freut man sich, wenn man sich vorab richtig abgesichert hat. |
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Bernd Nebendahl 
Beiträge: 4
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Beitrag vom: 03.07.2018 - 17:10
Es gibt keinen Zaun (und wird auch keinen geben). Zum Glück kann man die Kletterwand nicht von der Strasse aus sehen, und die Nachbarnskinder sind hoffentlich alt genug (16+).
Bernd |
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Simon Schön 

Beiträge: 8
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Beitrag vom: 04.07.2018 - 08:14
Das mit dem "über den (Garten)Zaun" klettern war ja nur ein Beispiel. Wenn kein Zaun da ist, dann ist das aber sicher kein Argument gegen eine Haftung. |
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